Ehrenamt & Personalentwicklung
Ehrenamtliche befragen: Wenige Fragen mit erkennbarem Zweck
Eine Befragung Ehrenamtlicher mit klarer Entscheidungsfrage, möglichst wenigen Daten und nachvollziehbarer Auswertung vorbereiten.

Eine Befragung sollte zu einer konkreten Entscheidung beitragen. Wenn schon vorher unklar ist, wozu Antworten gebraucht werden, entsteht schnell eine Sammlung persönlicher Informationen ohne brauchbares Ergebnis. Beginnt deshalb mit dem vorgesehenen Nutzen.
Wenige klare Fragen entwickeln
Fragt beispielsweise nach unklaren Aufgaben, fehlenden Arbeitsmitteln oder einem gewünschten Unterstützungsangebot. Vermeidet Fragen, die mehrere Themen gleichzeitig enthalten und deshalb schwer auszuwerten sind.
Als eigener Vorschlag testet ihr den Fragebogen mit wenigen Personen auf Verständlichkeit. Das ist keine repräsentative Studie und sollte auch nicht so bezeichnet werden.
Anonymität nicht vorschnell versprechen
In kleinen Teams können Freitext, Funktion und Einsatzzeit eine Person erkennbar machen, auch wenn kein Namensfeld vorhanden ist. Prüft daher die tatsächlichen Daten und Zugriffsmöglichkeiten.
Artikel 5 DSGVO (amtlicher BMF-Text) verlangt unter anderem Datenminimierung. Artikel 13 DSGVO (amtlicher BMF-Text) betrifft die erforderlichen Informationen bei einer Erhebung personenbezogener Daten direkt bei der betroffenen Person. Ein angenehmes Thema macht diese Pflichten nicht automatisch entbehrlich.
Auswertung vor dem Versand planen
Legt fest, welche Antworten wie zusammengefasst werden und wer Rohdaten sehen muss. Gebt sensible Einzelangaben nicht ungeprüft in einen allgemeinen Ergebnisbericht weiter.
Eine offene Textantwort kann einen wichtigen Hinweis enthalten, beweist aber nicht ohne Weiteres eine allgemeine Meinung des gesamten Teams. Kennzeichnet Reichweite und Grenzen der tatsächlich erhaltenen Rückmeldungen.
Ergebnisse zurückgeben
Erklärt anschließend, welche Punkte umgesetzt, geprüft oder aus nachvollziehbaren Gründen nicht übernommen werden. Eine Befragung ist keine verbindliche Zusage, jeden Wunsch erfüllen zu können.
Müssen wir immer Namen erfassen?
Nein. Prüft, ob die konkrete Entscheidungsfrage personenbezogene Zuordnung überhaupt erfordert. Zusätzliche Daten sollten nicht nur aus Gewohnheit abgefragt werden.
Geltungsbereich: Deutschland. Amtliche und weitere Primärquellen geprüft am 23. Oktober 2026. Arbeitsschritte und ausdrücklich bezeichnete Beispiele sind eigene redaktionelle Vorschläge.


