Geringwertige Wirtschaftsgüter: Voraussetzungen vor dem Sofortabzug
Die steuerlichen Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter prüfen und Sofortabzug, Verzeichnis und Sammelposten unterscheiden.

„Unter der Grenze“ ist noch keine vollständige Prüfung eines geringwertigen Wirtschaftsguts. Entscheidend sind neben dem Wert die Art des Gegenstands und seine selbstständige Nutzbarkeit. Klärt außerdem, in welchem steuerlichen Bereich eures Vereins die Anschaffung eingesetzt wird.
Die Voraussetzungen zusammen lesen
§ 6 EStG Absatz 2 ermöglicht unter seinen Voraussetzungen den vollständigen Betriebsausgabenabzug für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind. Die maßgeblichen Kosten dürfen 800 Euro nicht übersteigen.
Für die Wertprüfung beschreibt das Gesetz die Behandlung eines enthaltenen Vorsteuerbetrags. Setzt deshalb nicht pauschal für jeden Verein dieselbe Brutto- oder Nettobetrachtung an. Prüft den konkreten steuerlichen Sachverhalt.
Selbstständige Nutzung nicht übersehen
Das Gesetz grenzt Gegenstände ab, die ihrem betrieblichen Zweck nach nur zusammen mit technisch aufeinander abgestimmten anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können. Ein einzelner Rechnungsposten ist also nicht allein deshalb ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut.
Beschreibt bei unklaren Anschaffungen den tatsächlichen Einsatz. Das hilft bei der fachlichen Einordnung und verhindert eine künstliche Aufteilung nur zum Erreichen eines gewünschten Ergebnisses.
Nachweis und Alternative gesondert prüfen
Bei einem Wert über 250 Euro verlangt § 6 Absatz 2 ein besonderes laufendes Verzeichnis mit den genannten Angaben, soweit diese nicht bereits aus der Buchführung ersichtlich sind. Das ist von einer bloßen Ablage der Kaufbestätigung zu unterscheiden.
Absatz 2a regelt alternativ einen Sammelposten unter eigenen Voraussetzungen für Werte über 250 bis 1.000 Euro. Mischt diese Möglichkeiten nicht ungeprüft innerhalb derselben steuerlichen Behandlung. Die konkrete Wahl und ihre Bindungen müssen fachlich geklärt werden.
Vor der Verbuchung entscheiden
Sammelt Beleg, Nutzungsbeschreibung, Datum und Zuordnung. Klärt anschließend die passende Behandlung einschließlich möglicher Sonderregeln. Bei Computerhardware kann eine andere Regelung relevant sein als der allgemeine GWG-Sofortabzug.
Bedeutet ein Preis unter 800 Euro immer Sofortabzug?
Nein. Alle Voraussetzungen und der einschlägige steuerliche Zusammenhang müssen erfüllt sein.
Geltungsbereich: Deutschland. Amtliche und weitere Primärquellen geprüft am 23. Oktober 2026. Arbeitsschritte und ausdrücklich bezeichnete Beispiele sind eigene redaktionelle Vorschläge.


