Lineare Abschreibung: Nutzungsdauer und Jahresbetrag berechnen
Die lineare Abschreibung anhand von Bemessungsgrundlage, Nutzungsdauer und Anschaffungszeitpunkt nachvollziehbar vorbereiten.

Bei der linearen Abschreibung wird die maßgebliche Grundlage grundsätzlich gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Für die steuerliche Anwendung braucht ihr jedoch mehr als eine Division: Gegenstand, Bereich und Zeitpunkt müssen richtig eingeordnet sein.
Die Grundlage bestimmen
§ 7 EStG Absatz 1 beschreibt den Ausgangspunkt der Absetzung für Abnutzung. Prüft, welche Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sind und welcher steuerliche Zusammenhang besteht. Nicht jede interne Kostenplanung ist bereits eine steuerliche Abschreibungsrechnung.
Verbindet die Berechnung mit Anschaffungsbeleg und Anlagenbeschreibung. So bleibt erkennbar, welcher tatsächliche Gegenstand gemeint ist und warum dieser Betrag verwendet wurde.
Nutzungsdauer nachvollziehbar wählen
Eine willkürliche Dauer, die gerade zum gewünschten Jahresergebnis passt, ist keine tragfähige Grundlage. Klärt die einschlägige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und mögliche Sonderregeln. Steuerliche Tabellen oder Verwaltungsvorgaben müssen zu Art und Nutzung des Wirtschaftsguts passen.
Ein ausdrücklich vereinfachtes, fiktives Rechenbeispiel: Bei einer maßgeblichen Grundlage von 1.200 Euro und einer zutreffend bestimmten Nutzungsdauer von sechs Jahren ergäben sich 200 Euro für ein volles Jahr. Ob gerade diese Werte bei einer realen Anschaffung zulässig wären, sagt das Beispiel nicht.
Das Anschaffungsjahr gesondert betrachten
§ 7 Absatz 1 enthält grundsätzlich eine zeitanteilige Kürzung für volle Monate vor der Anschaffung oder Herstellung. Prüft deshalb den konkreten Beginn. Abweichende zulässige Regelungen dürfen nicht aus einem anderen Fall ungeprüft übernommen werden.
Dokumentiert jährliche Beträge und verbleibenden Wert. Bei Verkauf, Entsorgung oder relevanter Nutzungsänderung muss der weitere Verlauf gesondert bearbeitet werden.
Berechnung und Bestand abgleichen
Verknüpft die Abschreibungsliste mit dem Anlagenverzeichnis. Ein jahrelang fortgeführter Rechenplan sollte nicht die einzige Information über ein bereits ausgeschiedenes Gerät sein.
Kann ich immer den Kaufpreis durch beliebig viele Jahre teilen?
Nein. Bemessungsgrundlage, anwendbare Methode, Nutzungsdauer und zeitliche Zuordnung müssen fachlich stimmen.
Geltungsbereich: Deutschland. Amtliche und weitere Primärquellen geprüft am 23. Oktober 2026. Arbeitsschritte und ausdrücklich bezeichnete Beispiele sind eigene redaktionelle Vorschläge.


