Vergütung & Mitarbeit

Aufwendungsersatz vereinbaren: Anspruch, Belege und Verzicht

Aufwendungsersatz im Verein vorausschauend vereinbaren und Anspruch, Abrechnung sowie einen möglichen späteren Verzicht getrennt prüfen.

Zwei Erwachsene reichen sich am Besprechungstisch die Hand.
KI-generiertes Symbolbild einer fiktiven Vereinssituation; keine tatsächliche Vereins- oder Kundenaufnahme.

Aufwendungsersatz funktioniert am besten, wenn die Regeln vor der Ausgabe klar sind. Das betrifft Auftrag, zulässige Kosten, Nachweise und zuständige Freigabe. Eine spätere steuerliche Gestaltung sollte nicht die fehlende ursprüngliche Vereinbarung ersetzen.

Den Anspruch vorab nachvollziehbar regeln

§ 670 BGB ist ein gesetzlicher Ausgangspunkt für erforderliche Aufwendungen im Auftragsverhältnis. Welcher Anspruch im konkreten Vereinsverhältnis besteht, hängt von dessen rechtlicher Grundlage und den geltenden Regeln ab.

Beschreibt deshalb, für welche Tätigkeiten und Ausgaben eine Erstattung vorgesehen ist. Klärt auch, welche Beschaffungen vorherige Zustimmung benötigen. Eine allgemeine Bitte mitzuhelfen ist nicht automatisch eine unbegrenzte Ausgabenermächtigung.

Abrechnung praktisch ausführbar machen

Als eigener Vorschlag sollte die Abrechnung Anlass, Datum, Betrag, Nachweise und die entscheidungsbefugte Stelle nennen. Legt einen verlässlichen Weg fest, über den Rückfragen und Freigaben dokumentiert werden.

Trennt die Erstattung tatsächlicher Kosten von Zahlungen für Zeit oder Leistung. Unterschiedliche Bezeichnungen desselben Betrags dürfen nicht unbemerkt zu unterschiedlichen steuerlichen Aussagen führen.

Einen Verzicht nicht vorwegnehmen

Manche Ehrenamtliche möchten einen bestehenden Erstattungsanspruch später nicht geltend machen. Ob daraus steuerlich eine Aufwandsspende anerkannt werden kann, ist eine zusätzliche Prüfung. § 10b EStG Absatz 3 enthält hierfür Voraussetzungen, insbesondere zum Anspruch und einem nicht bereits vorab vereinbarten Verzicht.

Stellt deshalb keine Spendenbestätigung nur aufgrund einer frei notierten Stundenzahl oder einer nachträglich erfundenen Forderung aus. Anspruch, tatsächlicher Vorgang und Verzicht müssen rechtlich und sachlich passen.

Unterlagen zusammenhalten

Bewahrt Vereinbarung, Auslagennachweise, Prüfung und gegebenenfalls Erklärung über einen Verzicht nachvollziehbar zusammen auf. Die bloße Abwesenheit einer Auszahlung erklärt noch nicht, weshalb der Vorgang als abgeschlossen gilt.

Ist ein Verzicht immer eine steuerlich abziehbare Spende?

Nein. Ein Verzicht allein erfüllt nicht automatisch die Voraussetzungen des Spendenrechts. Prüft den konkreten Anspruch und die gesetzlichen Bedingungen.

Geltungsbereich: Deutschland. Amtliche und weitere Primärquellen geprüft am 23. Oktober 2026. Arbeitsschritte und ausdrücklich bezeichnete Beispiele sind eigene redaktionelle Vorschläge.

  • Aufwendungsersatz
  • Vereinbarung
← Alle Ratgeber

Vom Wissen ins Vereinsleben

Mehr Zeit für das,
was euch verbindet.

Entdecke, wie wir mit chapster euren Vereinsalltag einfacher machen wollen.

Unsere Idee kennenlernen ↗

Bild separat öffnen ↗