Mindestlohn im Verein: Vergütung und Arbeitszeit zusammen prüfen
Den Mindestlohn 2026 mit tatsächlicher Arbeitszeit, Beschäftigungsstatus und zusätzlichen Dokumentationspflichten im Verein prüfen.

Eine monatliche Vergütung lässt sich nur zusammen mit der tatsächlich maßgeblichen Arbeitszeit beurteilen. Für einen Verein gilt dabei keine allgemeine Ausnahme, nur weil seine Leitung ehrenamtlich arbeitet oder er gemeinnützig ist.
Den aktuellen Betrag verwenden
Nach dem BMAS: Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Verwendet für spätere Abrechnungszeiträume die jeweils geltende Höhe und keine unveränderte ältere Vorlage.
§ 1 MiLoG regelt den Anspruch; § 22 MiLoG enthält den persönlichen Anwendungsbereich und Ausnahmen. Die Einordnung einer echten ehrenamtlichen Tätigkeit ist deshalb von der bloßen Bezeichnung einer Beschäftigung zu unterscheiden.
Alle maßgeblichen Tätigkeiten einbeziehen
Beschreibt neben sichtbaren Einsatzzeiten auch vereinbarte Vor- und Nachbereitung sowie weitere Aufgaben. Welche Zeit rechtlich als Arbeitszeit zu berücksichtigen ist, muss zum tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis passen.
Als vereinfachtes fiktives Beispiel ergeben 20 vergütungspflichtige Stunden zum Mindeststundensatz von 13,90 Euro einen Betrag von 278 Euro brutto. Das Beispiel ersetzt keine Prüfung weiterer Ansprüche, Zuschläge oder Vergütungsbestandteile.
Vereinbarung und Durchführung abgleichen
Prüft, ob die tatsächlichen Stunden zu einer vereinbarten Monatspauschale passen. Eine rechnerisch ausreichende Planung hilft nicht, wenn dauerhaft mehr Arbeit verlangt oder geleistet wird, als ihr berücksichtigt.
§ 17 MiLoG enthält für bestimmte Beschäftigungen besondere Aufzeichnungspflichten. Daneben können allgemeine Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung bestehen. Trennt die einzelnen Rechtsgrundlagen, statt nur eine pauschale Stundenliste abzulegen.
Anpassungen rechtzeitig bearbeiten
Wenn sich gesetzlicher Satz oder Arbeitsumfang ändern, müssen Abrechnung und gegebenenfalls Vertragsgestaltung geprüft werden. Ein fester Vereinsjahresbeitrag oder eine Förderzusage begrenzt einen gesetzlichen Lohnanspruch nicht automatisch.
Sind Minijobs vom Mindestlohn ausgenommen?
Ein Minijob begründet keine allgemeine Ausnahme. Prüft den persönlichen Anwendungsbereich und die tatsächlichen Arbeitsstunden.
Geltungsbereich: Deutschland. Amtliche und weitere Primärquellen geprüft am 23. Oktober 2026. Arbeitsschritte und ausdrücklich bezeichnete Beispiele sind eigene redaktionelle Vorschläge.


