Vergütung & Mitarbeit

Ehrenamtspauschale 2026: Jahresgrenze und mehrere Tätigkeiten

Die Ehrenamtspauschale von 960 Euro im Jahr 2026 personen- und tätigkeitsbezogen überwachen und Zahlungen mehrerer Stellen berücksichtigen.

Zwei Erwachsene betrachten einen Laptop und ein Dokument.
KI-generiertes Symbolbild einer fiktiven Vereinssituation; keine tatsächliche Vereins- oder Kundenaufnahme.

Der Jahresbetrag der Ehrenamtspauschale gilt nicht für jeden Verein erneut. Wer mehrere begünstigte Tätigkeiten ausübt, muss die Einnahmen im gesetzlichen Rahmen zusammen betrachten. Für den Verein ist deshalb eine nachvollziehbare Abstimmung vor der steuerfreien Behandlung wichtig.

Den richtigen Betrag und Zeitraum verwenden

§ 3 EStG Nummer 26a nennt aktuell insgesamt 960 Euro im Jahr. Ältere Hinweise können noch niedrigere Beträge enthalten. Die übrigen Voraussetzungen der Befreiung gelten neben dieser Grenze weiter.

Verwechselt den Jahresfreibetrag nicht mit einem automatischen monatlichen Anspruch. Wie hoch eine Zahlung vereinbart wird und wann sie steuerlich zu berücksichtigen ist, muss zum konkreten Sachverhalt passen.

Mehrere Zahlstellen berücksichtigen

Fragt nach den für eure Behandlung erforderlichen Angaben über die bereits genutzte Begünstigung. Ein eigener Organisationsvorschlag ist eine dokumentierte Abstimmung, welcher Teil des Jahresbetrags für die betreffende Tätigkeit berücksichtigt werden soll.

Fordert dabei nicht ungeprüft vollständige fremde Verträge oder sämtliche privaten Einkommensunterlagen an. Artikel 5 DSGVO (amtlicher BMF-Text) verlangt einen auf den Zweck begrenzten Datenumgang. Die benötigte Information und ihr Nachweis sollten gezielt bestimmt werden.

Einen Verlauf statt einer Einmalabfrage führen

Erfasst die begünstigt behandelten Zahlungen im Jahresverlauf. Bei zusätzlichen Auszahlungen oder geänderten Angaben muss die bisherige Einordnung erneut geprüft werden. Eine am Jahresanfang unterschriebene Erklärung ersetzt nicht jede spätere Klärung.

Ein fiktives Beispiel: Werden für zwei tatsächlich begünstigte Tätigkeiten 500 und 460 Euro berücksichtigt, ist der Betrag von 960 Euro ausgeschöpft. Daraus folgt nicht, dass jede weitere Auszahlung steuerlich insgesamt gleich zu behandeln wäre; sie ist gesondert einzuordnen.

Anspruch und Freibetrag trennen

Die steuerliche Grenze begründet keinen Zahlungsanspruch. Prüft Vereinbarung, zuständigen Beschluss und gegebenenfalls die Satzung unabhängig davon.

Können wir jedem Vorstandsmitglied monatlich einen festen Teil zusagen?

Eine solche Vereinbarung braucht eine zulässige Grundlage. Die rechnerische Aufteilung eines Freibetrags beantwortet diese Frage nicht.

Geltungsbereich: Deutschland. Amtliche und weitere Primärquellen geprüft am 23. Oktober 2026. Arbeitsschritte und ausdrücklich bezeichnete Beispiele sind eigene redaktionelle Vorschläge.

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