Ehrenamtspauschale: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Die Ehrenamtspauschale nach Tätigkeit, Nebenberuflichkeit und Auftraggeber prüfen, bevor Zahlungen als steuerfrei behandelt werden.

Die Ehrenamtspauschale ist keine pauschale Zahlung, auf die jede freiwillig tätige Person automatisch Anspruch hat. Sie bezeichnet eine steuerliche Befreiung für bestimmte Einnahmen. Ob und wie der Verein zahlen darf, ist eine zusätzliche Frage.
Die gesetzlichen Bedingungen zusammen lesen
§ 3 EStG Nummer 26a begünstigt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Dienst oder Auftrag der dort genannten Einrichtungen. Aktuell beträgt der jährliche Höchstbetrag insgesamt 960 Euro.
Prüft deshalb die tatsächliche Aufgabe, den begünstigten Zweck und den Auftraggeber. Eine bloße Vereinsmitgliedschaft oder das Wort „ehrenamtlich“ auf einem Beleg erfüllt nicht allein sämtliche Voraussetzungen.
Die Tätigkeit nachvollziehbar dokumentieren
Beschreibt Aufgabe, Zeitraum und vereinbarte Zahlung. Haltet fest, auf welcher Grundlage der Verein die Tätigkeit beauftragt und die Vergütung beschließt. Bei Vorstandsmitgliedern ist zusätzlich der satzungsrechtliche Rahmen zu beachten.
Als eigene organisatorische Hilfe eignet sich ein kurzer Prüfvermerk mit den verwendeten Unterlagen. Er sollte eine tatsächliche Prüfung abbilden und nicht nur aus angekreuzten allgemeinen Aussagen bestehen.
Andere Befreiungen und Zahlungen berücksichtigen
Nummer 26a schließt ihre Steuerbefreiung aus, wenn für Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Befreiung nach den dort genannten anderen Nummern gewährt wird. Eine künstliche Aufteilung derselben Aufgabe schafft keine frei kombinierbaren Freibeträge.
Klärt außerdem, in welchem Umfang der Jahresbetrag bereits durch andere begünstigte Tätigkeiten genutzt wird. Es handelt sich nicht um einen neuen Betrag für jeden einzelnen Verein.
Steuerrecht und Zahlungsanspruch trennen
Die Steuerbefreiung begründet selbst keinen Vergütungsanspruch und bestätigt auch keine arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Einordnung. Dokumentiert diese Prüfungen gesondert, soweit sie für den konkreten Einsatz relevant sind.
Darf jeder Verein automatisch 960 Euro steuerfrei auszahlen?
Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die rechtliche Grundlage der konkreten Zahlung müssen erfüllt sein.
Geltungsbereich: Deutschland. Amtliche und weitere Primärquellen geprüft am 23. Oktober 2026. Arbeitsschritte und ausdrücklich bezeichnete Beispiele sind eigene redaktionelle Vorschläge.


